Istanbul Post

Antragsfrist für Schuldenumstrukturierung verlängert

Mit einer Änderung am Gesetz zur Umstrukturierung von öffentlichen Schulden wurde die am 31. Dezember endende Antragsfrist um einen Monat verlängert. Zugleich wurde auch die Frist für die erste Ratenzahlung um einen Monat hinausgeschoben. Das Gesetz ermöglicht, sämtliche öffentliche Schulden, wie Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, besondere Verbrauchssteuer sowie alle Bußgeldstrafen umzustrukturieren und in maximal 18 Raten zu zahlen. Die Raten werden jeden zweiten Monat eingezahlt. Bei Vorauszahlung des gesamten Schuldenbetrages bis zur 1. Ratenzahlung erfolgt eine Senkung der Zinssumme.

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