Dauer des Entlassungsverbots erneut hinausgeschoben
Mit einer Präsidialverordnung wurde das Entlassungsverbot von Beschäftigten, das am 17. Januar 2021 ausläuft, um weitere zwei Monate verlängert. Das Entlassungsverbot war imvergangenen April verhängt worden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu reduzieren. Das Arbeitsgesetz ermöglicht es dem Präsidenten, die Kündigungsverbotsdauer von jeweils 3 Monaten bis zum 30. Juni 2021 jedes Mal um maximal 3 Monate zu verlängern.
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