Lebenshaltungskosten eines Unverheirateten höher als Mindestlohn
Die Konföderation der Arbeitergewerkschaften der Türkei (Türk-Iş) hat kurz nach Abschluss der Tarifverhandlungen und Bekanntwerden des Nettomindestlohns von 2.825 TL den monatlichen Bericht zu Armuts- und Hungerstrenze für Dezember 2020 veröffentlicht. Demnach liegen die Hungerstrenze einer 4-köpfigen Familie bei 2.589,94 TL und die Armutsgrenze bei 8.436 TL. Demgegenüber liegen die Lebenshaltungskosten einer unverheirateten Person bei 3.146,98 TL.
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