Guide für Vermögensfrieden
Die Einkommensbehörde hat für die in der Öffentlichkeit als „Vermögensfrieden“ bekannte Regelung einen Guide herausgegeben. Mithat Yurdakul macht in der Milliyet darauf aufmerksam, dass dem Guide zufolge beim Vermögensfrieden keine Einschränkung auf türkische Staatsbürger gemacht werde, demnach auch Ausländer davon profitieren können. Bei der Einfuhr von Bargeld würde ein Zollbescheid ausreichen. Vermögensfrieden betrifft die steuerfreie Einfuhr von Geld, Gold, Aktien, Anleihen, Schuldscheinen. Sowohl private als auch juristische Personen, die ihre Vermögensbestände bis zum 30. Juni 2021 einer Bank oder einem Finanzintermediär in der Türkei melden, können über ihr Vermögen ohne steuerliche Untersuchung verfügen. Es ist jedoch Bedingung, dass die gemeldeten Vermögen binnen drei Monate nach Meldung in die Türkei gebracht bzw. auf ein Konto in der Türkei transferiert werden.
Zurück