Makler ohne Lizenz können angezeigt werden
Gemäß der im letzten November geänderten Verordnung zum Immobilienhandel müssen Personen, die Maklertätigkeit ausüben, im Besitz einer Berechtigungslizenz sein. Laut Erklärung des Vorsitzenden des Maklerberatervereins gibt es trotz der Lizenzpflicht immer noch Makler ohne Lizenz. Damit Makler ohne Lizenz angezeigt werden können, hätten sie eine telefonische Anzeigeleitung eingerichtet. Zugleich könne über den Link „Ttbs.gtb.gov.tr“ die Berechtigungslizenz der Maklerfirmen überprüftwerden. Der Vereinsvorsitzende empfiehlt Kunden, mit Maklerfirmen ohne Lizenz nicht zu arbeiten, weil Maklerfirmen mit Lizenz gegenüber den Kunden und dem Ministerium Verpflichtungen hätten.
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