Neue Regelung für wertvolle Immobiliensteuer
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten neuen Regelung für Luxusimmobilien im Wert von 5 Millionen TL und darüber werden diejenigen, die im Besitz nur einer Immobilie sind von der Zahlung dieser Steuer ausgenommen. Davon abgesehen gelten folgende Steuersätze: Für Immobilien, deren Wert zwischen 5 Millionen und 7,5 Millionen TL liegen 3 Tausendstel für den Teil über der Grenze von 5 Millionen TL. Für Immobilien bis zu 10 Millionen TL 7.500 TL für den Teil von 7,5 Millionen TL und 6 Tausendstel für darüber. Für Immobilien, deren Wert über 10 Millionen TL liegen 22.500 TL für die Wertgrenze von 10 Millionen TL und 10 Tausendstel für den Immobilienwert, der über der Grenze von 10 Millionen TL liegt. Das Gesetz zur Erhebung einer Steuer für wertvolle Immobilien war im November 2019 verabschiedet, die Umsetzung jedoch um ein Jahr verschoben worden.
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