Neue Gebäude müssen Regenwasser speichern
Das Ministerium für Umwelt und Städtebau hat mit einer Änderung in der Bauverordnung für neue Gebäude auf über 2.000 Quadratmeter großen Bauflächen die Pflicht für den Aufbau eines Regenwasserspeichersystems eingeführt. In der im Amtsblatt erschienenen Verordnung wird auch auf die zunehmende Dürregefahr hingewiesen. Mit der Verordnung werden auch alle Kommunen und andere Institutionen, die Baugenehmigungen ausstellen, befugt, für Bauparzellen unter 2.000 Quadratmetern eine Pflicht für Regenwasserspeicheranlagen einzuführen.
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