Höhere-Gewalt-Regelung für geschlossene Arbeitsstätten
Für alle Betriebs- und Arbeitsstätten, die während der Pandemie aufgrund der staatlichen Anordnungen ihren Betrieb einstellen mussten, wurde laut Mitteilung der Einkommensbehörde der höhere Gewaltzustand erklärt. Demnach werden die betroffenen Betriebe alle ihre Steuererklärungen, die in die Phase der höheren Gewalt fallen, 26 Tage nach Aufhebung des höhere Gewaltzustands einreichen.
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