Ausländeraufenthaltsbegrenzung in zwei Istanbuler Bezirken
Die Einwanderungsbehörde hat bekannt gegeben, dass in den Istanbuler Bezirken Esenyurt und Fatih ab 15. Januar 2021 keine Erstanträge für Aufenthaltserlaubnis angenommen werden. Davon sind Aufenthaltserlaubnisanträge von immatrikulierten Studenten sowie kurzfristige Aufenthaltserlaubnisanträge für Investitionszwecke ausgenommen.
Zurück