Verlängerte Registrierungsfrist für Mobilgeräte aus dem Ausland
Die Registrierungsfrist für elektronische Geräte, die Reisende aus dem Ausland mitbringen und die die Dienste des Mobilfunknetzes beanspruchen wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf 365 Tage erhöht. Die Registrierungsfrist betrug zuvor 120 Tage. Wer ein Mobiltelefon aus dem Ausland einführt, muss demnach binnen 365 Tagen nach Einreisedatum die IMEI-Nummer des Telefons registrieren lassen. Eingeführte Handys, die innerhalb dieser Zeit nicht registriert werden, werden für Gespräche gesperrt.
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