Kündigungsverbot erneut hinausgeschoben
Mit einer Präsidialverordnung wurde das Kündigungsverbot von Beschäftigten ab 17. März 2021 um weitere 2 Monate verlängert. Das Kündigungsverbot war im April 2020 verhängt worden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu reduzieren. Das Arbeitsgesetz ermöglicht es dem Präsidenten, die Kündigungsverbotsdauer bis zum 30. Juni 2021 jedes Mal um maximal 3 Monate zu verlängern.
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