Istanbul Post

Befugnisse von CHP-Oberbürgermeistern werden beschränkt

Das Oberverwaltungsgericht hat die Befugnis von Oberbürgermeistern, Vertreter für die Beteiligungsfirmen der Stadtverwaltungen zu ernennen, aufgehoben und diese an die Stadtverwaltungsparlamente übertragen. Diese Entscheidung hat insbesondere für die CHP-regierten Großstadtverwaltungen von Istanbul und Ankara kritische Bedeutung, da in ihren Parlamenten die Bündnisparteien AKP und MHP die Mehrheit haben. Kurze Zeit nach den letzten Kommunalwahlen hatte das Ministerium für Umwelt und Städtebau mit einem Erlass die Befugnis zur Ernennung der Beteiligungsfirmenvertreter an die Stadtverwaltungsparlamente übertragen.

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