Autoparkplatzverordnung in Kraft getreten
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Autoparkplatzverordnung müssen Autoparkflächen für 20 und darüber Fahrzeuge 5 Prozent ihrer Fläche für elektrische Fahrzeuge reservieren und eine Ladestation zur Verfügung stellen. Außerdem ist beim Bau von Gebäuden zwingend, dass für jede 3 Wohnungen mit einer Wohnfläche von jeweils unter 80 Quadratmetern eine Parkplatzfläche, für jede 2 Wohnungen zwischen jeweils 80 bis 120 Quadratmeter Wohnfläche ein Parkplatz zugesichert wird.
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