Türkei wegen Ahmet Altan verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei im Fall des inhaftierten Schriftstellers Ahmet Altan zu einem Schadenersatz von 16.000 Euro verurteilt. Das Gericht entschied, dass die Türkei die Rechte von Ahmet Altan in Sachen Meinungsfreiheit, Sicherheit und Schutz sowie faires Verfahren verletzt habe. Ahmet Altan war am 23. September 2016 mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der bewaffneten Terrororganisation Fethullah-Gülen inhaftiert worden. Zwar wurde Ahmet Altan im November 2019 freigelassen, doch nur acht Tage nach der Freilassung erneut inhaftiert.
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