Körperschaftssteuer wurde erhöht
Der Gesetzesantrag zur Erhöhung der Körperschaftssteuer von derzeit 20 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2021 und auf 23 Prozent im Jahr 2022 wurde im Parlament angenommen. Die Änderung tritt mit Steuererklärungen, die ab 1. Juli 2021 fällig werden in Kraft. Die Körperschaftssteuer war 2017 mit einer Gesetzesänderung für die Jahre 2018 bis 2020 von 20 auf 22 Prozent erhöht, für 2021 jedoch erneut auf 20 Prozent gesenkt worden.
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