Kurzarbeitergeld noch einmal verlängert
Mit einer Präsidialverordnung wurde der Bezug von Kurzarbeitergeld ab 1. April 2021 um weitere drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das Kurzarbeitergeld war im vergangenen April eingeführt worden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu reduzieren.
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