Verfassungsgericht ordnet Freilassung des HDP-Abgeordneten Gergerlioğlu an
Im individuellen Klageverfahren kam das Verfassungsgericht zu dem Schluss, dass sowohl das Grundrecht auf Wählbarkeit als auch das Grundrecht auf Freiheit verletzt worden sind. Zugleich schrieb das Verfassungsgericht an das zuständige Strafgericht, um eine unverzügliche Aufhebung der Haft zu erwirken. Gergerlioğlu war wegen eines Retweet wegen „Terrorpropaganda“ angeklagt und rechtskräftig verurteilt worden. Zugleich wurde ihm sein Parlamentsmandat entzogen.
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