Bedingte Auslandserlaubnis für Kangal-Hunde und Van-Katzen
Laut den neuen Ausfuhrbedingungen für Hunde und Katzen des Ministeriums für Landwirtschaft und Wald müssen alle Haustiere, die ins Ausland gebracht werden, ein Gesundheitszeugnis haben. Das Gesundheitszeugnis muss Angaben über die Identität und Gesundheit des Tieres, den Namen und Anschrift des Besitzers enthalten. Tierarten, wie Kangal-Hunde, Akbaş (Weißkopf-)-Hirtenhunde, Angora- und Van-Katzen, deren Auslandsausfuhr zuvor verboten war, dürfen mit einer Vorgenehmigung ins Ausland gebracht werden. Für die Auslandsreisen ihrer Tiere müssen die Besitzer bei den Provinzdirektoraten für Landwirtschaft und Wald Anträge stellen.
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