Neue IBAN-Regelung
Gemäß der neuen IBAN-Regelung der Zentralbank werden die IBAN-Zeichen weiterhin aus 26 Charakteren bestehen. Die Codes des Zahlungsdienstleisters, die bei der Festlegung der IBAN-Zeichen verwendet werden, sollen durch die Zentralbank bestimmt werden. Außerdem muss für jedes Kundenkonto, das Gegenstand von Geldtransfer ist, gemäß der Bestimmungen eine IBAN eingerichtet und die IBAN-Information dem Kundeninhaber mitgeteilt werden. Neben den Banken sollen auch andere Zahlungsdienstleister für Kundenkonten, die für Geldtransfers relevant sind, IBAN einrichten können.
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