Istanbul Post

Neue Bestimmungen für Devisenbüros

Die finanziellen Voraussetzungen für die Eröffnung von Devisenbüros wurden erschwert. Der geänderten Verordnung zu Devisenbüros des Schatz- und Finanzministeriums zufolge wurden die Eigenkapitalbedingungen für Devisenbüros in der A-Gruppe von 5 Mio. auf 10 Mio. TL und für Devisenbüros in der B-Gruppe von 1 Mio. auf 5 Mio. TL erhöht. Die Aufteilung der Devisenbürosin die Gruppen A und B war im Januar 2018 erfolgt.

Zurück