Personalienkontrolle bei Devisen An- und Verkäufen
Gemäß dem Beschluss des Schatz- und Finanzministeriums müssen bei An- und Verkäufen von Devisen in Devisenbüros entweder Personalausweis- oder Passnummer oder Steuernummer kontrolliert und eingetragen werden. Zugleich müssen auch Datum, Uhrzeit und Menge des Vorgangs registriert werden. Der Beschluss ist mit Erscheinen im Amtsblatt bereits in Kraft getreten.
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