Bebauungserlaubnis für Waldflächen bei Existenz öffentlichen Nutzens
Das Waldgesetz wurde mit einer Ankündigung im Amtsblatt geändert. Demnach wird für Waldflächen, die in den Rahmen des Waldgesetzes fallen, Bauerlaubnis erteilt, wenn öffentlicher Nutzen und Notwendigkeit vorliegen. Eine solche Erlaubnis betrifft der Gesetzesänderung zufolge nicht nur den Bau von Verkehrsanlagen, wie Hafendienstleistungsflächen, Flughafen, Eisenbahnschienen, und Verteidigungs- und Sicherheitsanlagen, sondern auch zahlreiche andere Anlagen, wie etwa Schulen, Gesundheitszentren, Benzin- und Erdgasrohrleitungen
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