Geldwertgrenze für Verbraucherschiedsstellen um 36 Prozent erhöht
Die Geldwertgrenze bei Warenstreitigkeiten, deren Beschwerdeanträge bei den Bezirksverbraucherschiedsstellen eingereicht werden, wurde von 7.550 TL auf 10.280 TL angehoben. Bei Beschwerdeanträgen an Großstadtverbraucherschiedsstellen in Städten mit Großstadtstatus wurde die Geldwertgrenze, die zwischen 7.550 TL bis 11.330 TL lag, auf 10.280 bis 15.430 TL erhöht.
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