Weitere hohe Steuererhöhungen ab Neujahr
Laut den im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüssen werden mit Wirkung ab 1. Januar 2022 die besondere Kommunikationssteuer um 36,2 Prozent, Fahrzeugsteuer um 25 Prozent, Grundsteuer um 18,10 Prozent erhöht. Nur die Müllabfuhrsteuer, die im Türkischen Umweltreinigungssteuer genannt wird, wird in Städten und Regionen, die nicht innerhalb der Grenzen von Großstadtverwaltungen sind um 50 Prozent gesenkt.
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