Neue Regeln für Internet- und Telefonabonnements
Wenn die Internetgeschwindigkeit nicht der Zusage entspricht, können Bürger gemäß der Änderung der Verordnung zu Verbraucherrechten bei der elektronischen Kommunikation den Vertrag auflösen, ohne Strafgebühr zahlen zu müssen. Zugleich können elektronische Kommunikationsabonnements mit einer elektronischen Unterschrift, denPersonalausweis- oder Internetbankingdaten über e-Gouvernement-Portal (e-Devlet) abgeschlossen werden.
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