Steuerbefreiung für Institutionenbeim Transfer in Türkische Lira
Der Antrag zur Steuerbefreiung für Institutionen beim Wechsel ihrer Devisen- und Goldanlagen in Türkische Lira (TL) wurde in der parlamentarischen Kommission angenommen. Demnach werden Institutionen, die ihre Devisen- und Goldanlagen in TL-Anlage umwandeln, von der Steuer, diesowohl auf ihre Wechselkursgewinne als auch auf die Zinsen- und Gewinnanteile auf ihren TL-Anlagen anfallen, befreit.
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