Istanbul Post

Keine Mehrwertsteuer für Verteidigungsprojekte

Verteidigungsindustrieprojekte sowie auch Verteidigungsindustriedienstleistungen, die das Verteidigungsministerium und die Präsidiale Verteidigungsindustriedirektion durchführen, werden laut der im Amtsblatt erschienenen Änderung der Mehrwertsteuerdurchführungsverordnung ab 25. Dezember 2021 von der Mehrwertsteuer (KDV) ausgenommen. Diese Ausnahme gilt auch für die Lieferungen und Dienstleistungen von Verteidigungsindustrieprojekten, die vor dem 25. Dezember 2021 gestartet wurden und noch fortgeführt werden.

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