Devisenumtauschregelung für ausländische Immobilienkäufer
Im Zuge der Maßnahmen zum Schutz der Türkischen Lira (TL) wurde für Ausländer beim Kauf von Immobilien in der Türkei die Devisenumtauschpflicht eingeführt. Der Meldung von Mithat Yurdakul in der Milliyet zufolge müssen Ausländer gemäß dem Rundschreiben des Grundbuchdirektorats bei ihren Immobilienkaufvorgängen den Devisenbetrag über die Bank an die Zentralbank verkaufen und anschließend den von der Bank ausgestellten Devisenumtauschbeleg beim Grundbuchamt vorlegen.
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