Istanbul Post

YÖK hebt Mindestpunktzahlen für die Hochschulzulassung auf

Laut Bekanntmachung des Hochschulrats (YÖK) wurden bei den zweiteiligen Aufnahmeprüfungen für die Zulassung zum Universitätsstudium die Hürden von mindestens 150 Punkten bei der Prüfung zur Zulassung zum Studium sowie von mindestens 180 Punkten bei der fachbezogenen Prüfung aufgehoben. Ab diesem Jahr sollen die Universitätszuordnungspunkte durch Hinzuziehung der Leistungsnote in der Mittelstufe berechnet werden.

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