Neue Phase bei den Preisschildern
Ab 1. März 2022 müssen bei rabattierten Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen auf den Preisschildern neben dem ermäßigten Preis auch der Preis vor dem Rabatt abgedruckt werden. Bei der Preisermäßigung muss der niedrigste Preis in den letzten 30 Tagen herangezogen werden. Verbraucher, die zwischen dem ermäßigten Preis und dem angegebenen niedrigsten Preis der letzten 30 Tage einen Widerspruch erkennen, können diesen an die Beschwerdestellen des Handelsministeriums melden. Die Beweislast läge bei dem Verkäufer, erklärt der Vorsitzende der Föderation der Verbrauchervereine.
Zurück