Null Zollsteuer für Pflanzenöle als Ersatz für Sonnenblumenöl
Der Russland-Ukraine-Krieg lässt Engpässe bei der Beschaffung von Sonnenblumenöl befürchten. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde die Zollsteuer von mehreren Pflanzenölen, wie Rapsöl, Distelöl, Maisöl, Soja- und Palmöl, die Ersatz für Sonnenblumenöl sein können, auf null gesenkt. Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2022. Zugleich wurde die Entscheidungskompetenz für den Export von verschiedenen Landwirtschafts- und Lebensmittelprodukten auf das Ministerium für Landwirtschaft und Wald übertragen.
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