Dem Recht auf Nachrichtenzugang werde noch eine Hürde zugefügt
Diese Erklärung machte die Journalistenvereinigung der Türkei im Zusammenhang mit dem Sammelgesetzesantrag, der für Journalisten bei Meldungen gegen Firmen mit der Anschuldigung der Rufschädigung eine Haftstrafe bis zu 3 Jahren vorsieht. Die Journalistenvereinigung erklärt in ihrer Mitteilung, dass von Seiten der Regierung zur Behinderung des in der Verfassung verankerten Rechts auf Presse- und Meinungsfreiheit systematisch Schritte unternommen würden. Der zuletzt mit der Unterschrift von 85-Regierungsabgeordneten eingereichte Sammelgesetzesantrag sei eine„Zensur“.
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