Aufhebungsklage gegen die Einbürgerungsverordnung
Die Vereinigung der Anwaltskammern hat gegen die Verordnung zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Geldinvestition beim Oberverwaltungsgericht eine Klage mit der Forderung der Aufhebung und einstweiligen Verfügung eingereicht. Die Vereinigung erklärt, die Verfassung schreibe vor, dass die Bedingungen zur Verleihung der Staatsangehörigkeit per Gesetz zu regeln seien. Im Gesetz bestünde keine Regelung darüber, dass die Staatsangehörigkeit durch Einzahlung einer bestimmten Summe fremdländischer Währung in das Individuelle Rentensystem verliehen werden könne.
Zurück