Istanbul Post

Grenze für Steuerausweisnummerpflicht bei Devisen angehoben

Die Vorlagepflicht der Steuerausweisnummer bei An- und Verkäufen von Devisen durch Banken, private Finanzeinrichtungen, Postzentralen sowie durch zuständige Institutionen, die zum Schutz des Wertes der Türkischen Lira gegründet wurden, wurde von 3 Tausend Dollar auf 5 Tausend Dollar erhöht. Außerdem wurde auch Grenze für die Steuerausweisnummerpflicht bei Geldtransfers von Banken und Finanzeinrichtungen, die zur Verhinderung von Geldwäsche erforderlich ist, um 10 Tausend TL von 75.000 TL auf 85.000 TL erhöht.

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