Beschränkung des Devisenbesitzes für Unternehmen
Die Bankenaufsicht BDDK hat angeordnet, dass Geschäftskredite nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die Devisen im Wert von weniger als 15 Mio. TL besitzen. Unternehmen, deren Devisenguthaben zehn Prozent ihrer Aktiva oder ihres Umsatzes übersteigen, müssen, um wieder einen Kredit erhalten zu können, Devisen verkaufen. Die Entscheidung der BDDK hat eine Diskussion ausgelöst, ob die Bankenaufsicht damit nicht ihre Befugnisse überschritten hat.
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