Zugangssperre für DW und Voice of America
Mit der Begründung nicht vorhandener Internetsendelizenz hat das Gericht auf Antrag des Obersten Fernseh- und Rundfunkrats (RTÜK) die Internetzugänge von Deutsche Welle (DW) und Voice of America gesperrt. RTÜK hatte am 9. Februar DW und Voice of America mit einer Mahnung eine Frist von 3 Tagen für die Einholung der Lizenzen eingeräumt. DW hatte daraufhin erklärt, dass sie keinen Lizenzantrag stellen, sondern das Thema vor Gericht bringen werde.
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