Vermögensfrieden noch einmal verlängert
Die in der Öffentlichkeit als „Vermögensfrieden“ bekannte Regelung wurde erneut bis zum 31. März 2023 verlängert. Vermögensfrieden bedeutet die steuerfreie Einfuhr von Geld, Gold, Aktien, Anleihen, Schuldscheinen. Sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, die ihre Vermögensbestände im Ausland einer Bank oder einem Finanzintermediär in der Türkei bis zum genannten Datum melden, können über ihr Vermögen ohne steuerliche Untersuchung verfügen. Bei der Vermögensfriedensregelung besteht keine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung.
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