Istanbul Post

Mitglieder der Ärztevereinigung freigesprochen

Bei dem Verfahren gegen Vorstandsmitglieder der Ärztevereinigung hat das Berufungsgericht die Pressemitteilung der Vereinigung zur Afrin-Operation der türkischen Armee im Jahr 2018 für nicht strafwürdig befunden. Die Ärztevereinigung hatte in ihrer Pressemitteilung die Warnung ausgesprochen, dass Kriege ein Problem der Volksgesundheit seien und ein Nein zum Krieg ausgesprochen. Daraufhin war gegen die Vorstandmitglieder der Vereinigung ein Verfahren mit dem Vorwurf der Volksverhetzung eröffnet worden.

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