Körperschaftssteuerbefreiung bei devisengestützten Konten auch für Devisen
Die für Institutionen geltende Befreiung von der Zahlung der Körperschaftssteuer für Zins- und Gewinnanteile sowie andere Einnahmen bei devisengestützten Spareinlagen wird auch auf Devisen, die auf ihren Bilanzen angezeigt werden, ausgedehnt. Diese Steuererleichterung für Institutionen gilt für Devisen, die mit Stand vom 30. September auf ihren Bilanzen aufgeführt werden.
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