Auslandsdienstdauer auf 6 Jahre ausgedehnt
Die Dienstzeitdauer des Personals im Auslandsdienst wurde mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialverordnung auf 6 Jahre erhöht. Wie das TRT-Nachrichtenportal meldet, betrug die maximale Auslandsdienstzeitdauer zuvor 3 Jahre. Diese Dauer konnte erforderlichenfalls um weiteres Jahr verlängert werden.
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