Istanbul Post

Übernachtungssteuer ab 1. Januar

Die in der Öffentlichkeit als „Urlaubssteuer“ bekannte Übernachtungssteuer in Höhe von 2 Prozent wird ab 1. Januar 2023 in Kraft traten. Die Übernachtungssteuer sollte ursprünglich ab 1. April 2020 in Kraft treten, sie wurde jedoch aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten im Tourismussektor verschoben. Demnach müssen alle Personen, die in Hotels, Motels, Urlaubsdörfern, Pensionen, Gästehäusern sowie in sonstigen Übernachtungsanlagen übernachten, die 2-prozentige Übernachtungssteuer zahlen. Wer beispielsweise 10.000 TL für Übernachtung zahlt, muss zusätzlich 200 TL Übernachtungssteuer zahlen.

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