Neue Regelung für Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern
Halter von Fahrzeugen mit ausländischen Nummernschildern mussten bei ihren vorübergehenden Auslandsreisen ohne das betreffende Fahrzeug eine Verpflichtungserklärung darüber abgeben, dass ihre Fahrzeuge von anderen Personen nicht gefahren würden. Diese Verpflichtungserklärung kann nunmehr über Internet eingereicht werden. Zugleich dürfen Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern, die sich innerhalb der Zollzone der Türkei befinden nicht mehr ausgeführt werden, ohne vorher der Zollbehörde die erforderlichen Ausreiseinformationen zu geben.
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