Istanbul Post

Neues Tabakgesetz sieht Haftstrafen vor

Das neu in Kraft getretene Gesetz zu Tabak, Tabakwaren- und Alkoholmarkt sieht gegen diejenigen, die ohne Lizenz des Ministeriums für Landwirtschaft und Wald oder ohne Mitteilung an das Ministerium Tabakhandel betreiben eine Haftstrafe von 2 bis 5 Jahren vor. Haftstrafen von 3 bis 8 Jahren stehen auch jenen bevor, die die elektronische Weiterleitung der Produktdaten an das Finanzministerium verhindern oder verantwortlich dafür sind, dass diese Daten tatsachenwidrig weitergeleitet werden.

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