Zollsteuerbeschluss für Hilfsgüter aus dem Ausland
Ausländische Hilfsgüter für Erdbebenopfer sind laut Mitteilung des Handelsministeriums von der Zollsteuer und sonstigen handelspolitischen Bestimmungen befreit, sofern diese an öffentliche Einrichtungen und Institutionen, gemeinnützige Vereine sowie an Stiftungen, die durch Präsidialbeschluss Steuerfreiheit genießen, verschickt werden.
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