Istanbul Post

Erste Ausnahmezustandsverordnung veröffentlicht

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurden in den für die Dauer von 3 Monaten Ausnahmezustand verhängten 10 Provinzen, die vom Erdbeben erschüttert wurden, alle Gerichtsverfahren vom 6. Februar bis zum 6. April 2023 eingestellt. Gemäß der Verordnung darf bei Diebstahls- und Plünderungsdelikten die Dauer des Gewahrsams mit Ausnahme der Dauer der Überstellung zum Gericht 4 Tage nicht überschreiten. Der Staatsanwalt ist befugt, die Gewahrsamsdauer um 3 Tage zu verlängern.

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