Kündigungsverbot im Erdbebengebiet
In den 10 Provinzen, in denen nach den starken Erdbeben für die Dauer von 3 Monaten Ausnahmezustand verhängt wurde, wurde mit einer Verordnung Kündigungsverbot mit Ausnahme der Gründe wie „Nichteinhaltung der Moral- und Goodwill-Sitten“ und „Schließung des Arbeitsplatzes“ verhängt. Arbeitslos gewordene Personen, die von Kurzarbeit oder Arbeitslosengeld nicht profitieren, bekommen für die Dauer des Ausnahmezustands eine tägliche Unterstützungszahlung in Höhe von 133,44 TL.
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