Erdbebensteuer für Firmen
Wegen der Erdbeben müssen körperschaftssteuerpflichtige Firmen einmalige Steuer zahlen. Laut Meldung von Habertürk müssen Firmen bei ihrer Körperschaftssteuererklärung für 2022 auf der Besteuerungsgrundlage eine einmalige Zusatzsteuer in Höhe von 10 Prozent entrichten. Für Einkünfte aus dem Ausland liegt die Höhe der einmalig zu zahlenden Zusatzsteuer bei 5 Prozent.
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