Verbote am Wahltag
Am 14. Mai 2023 findet die Präsidentschafts- und Parlamentswahl statt. Sodann hat der Hohe Wahlrat auch die Verbotsliste für den Wahltag veröffentlicht. Demnach ist Alkoholausschank von 6 Uhr morgens bis 24 Uhr nachts verboten. Alle Teegärten, Cafés, Internetcafés sowie sonstige öffentliche Vergnügungseinrichtungen bleiben geschlossen. Vor 18 Uhr dürfen keine Hochzeiten stattfinden. Das Tragen von Waffen ist nur den Sicherheitskräften erlaubt. Medien und Radiosender dürfen von 18 bis 21 Uhr keine Nachrichten zu Wahlergebnissen bringen, es sei denn, der Hohe Wahlrat hebt das Sendeverbot vor 21 Uhr auf. Falls keiner der Präsidentschaftskandidaten in der ersten Runde gewinnt, findet die zweite Wahlrunde am 28. Mai mit den genannten Verbotsbestimmungen statt.
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