Doppelte Strafe für überhöhte Preise und Warenhortung
Die Bußgeldstrafen für exorbitante Preissteigerungen und Warenhortung werden verdoppelt, wenn diese Handlungen binnen eines Jahres ein zweites Mal festgestellt werden. Im Zusammenhang mit exorbitanten Preissteigerungen sind für jeden Verstoß Bußgeldstrafen in Höhe von 10.000 TL bis zu 100.000 TL und im Zusammenhang mit Warenhortung sind ebenfalls für jede Zuwiderhandlung Strafen in Höhe von 100.000 TL bis 2 Mio. TL vorgesehen.
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