Zinsobergrenze bei devisengestützten Sparkonten aufgehoben
Innerhalb einer Woche folgt bei devisengestützten Sparkonten eine Regelung der anderen. Nur zwei Tage, nachdem für Unternehmen mit Inlandssitz die Möglichkeit der Anlage mit einer Laufzeit von nur einem Monat eingeführt wurde, wurde bei devisengestützten Sparkonten in Türkischer Lira die Zinsobergrenze aufgehoben. Während die Zinsuntergrenze der Leitzinssatz sein wird, bleibt die Festlegung der Zinsobergrenze den jeweiligen Banken überlassen.
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